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Krankenkassen
Das in der Vergangenheit gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde ersatzlos gestrichen.
Bei privat Versicherten sollte überprüft werden, ob eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde.
Die Abmeldung der Mitgliedschaft in der entsprechenden Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
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