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Witwen- und Witwerrente:
Zuerst wird von uns der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt (Dreimonatsrente). Diese Zahlung ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist.
Der Witwen- bzw. Witwerrentenantrag muss innerhalb der ersten vier Wochen beim zuständigen Rentenversicherungsträger (LVA, BfA, Knappschaft usw.) gestellt werden.
Da sich im Rentensystem in den letzten Jahren viel geändert hat und wohl auch ändern wird, beschränken wir uns hier nur auf die Art der Rentenzahlungen:
- Waisenrenten (Voll- oder Halbwaisen bis zum 18. Lebensjahr) - Waisen über dem 18. bis zum 25. Lebensjahr (Schule, Lehre, Ausbildung usw.) - Betriebsrenten - Beamten-Beihilfen - Private Rentenansprüche
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